Datenschutz-Information in leichter Sprache Video-Überwachung beim DRK Saerbeck
Bei uns gibt es Video-Kameras.
Die Kameras überwachen bestimmte Bereiche.
Diese Information erklärt:
Was passiert mit den Video-Aufnahmen?
Und welche Rechte haben Sie?
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich ist:
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Saerbeck e. V.
Hahnstraße 12
48369 Saerbeck
Telefon: 02574/887771
E-Mail: info(at)drk-saerbeck(dot)de
Datenschutz-Beauftragter
Der DRK Ortsverein Saerbeck e. V. hat keinen Datenschutz-Beauftragten bestellt.
Warum gibt es die Video-Überwachung?
Die Video-Überwachung dient der Sicherheit.
Wir nutzen die Kameras für diese Zwecke:
- Wir schützen unser Gebäude.
- Wir schützen unsere Fahrzeuge.
- Wir schützen Sachen des Vereins.
- Wir wollen Diebstahl verhindern.
- Wir wollen Einbruch verhindern.
- Wir wollen Vandalismus verhindern.
- Wir wollen Straftaten aufklären.
- Wir wollen Beweise sichern.
Zum Beispiel:
Wenn etwas beschädigt oder gestohlen wird.
Warum dürfen wir die Daten verarbeiten?
Die Rechts-Grundlage ist:
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO.
Das bedeutet:
Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Video-Überwachung.
Unser berechtigtes Interesse ist:
- Schutz von Gebäuden
- Schutz von Fahrzeugen
- Schutz von Vereins-Eigentum
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Verhinderung von Straftaten
- Aufklärung von Straftaten
- Aufklärung von sicherheitsrelevanten Vorfällen
Wer darf die Aufnahmen sehen?
Die Aufnahmen dürfen nur bestimmte Personen sehen.
Diese Personen sind vom DRK Ortsverein Saerbeck e. V. dazu berechtigt.
Die Aufnahmen werden nicht einfach weitergegeben.
Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn es erlaubt oder notwendig ist.
Zum Beispiel an:
- Polizei
- Strafverfolgungs-Behörden
- Gerichte
- Versicherungen
- Rechtsanwälte
Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?
Die Video-Aufnahmen werden höchstens 72 Stunden gespeichert.
Danach werden die Aufnahmen automatisch gelöscht oder überschrieben.
Es gibt eine Ausnahme:
Wenn eine Aufnahme für die Aufklärung eines Vorfalls gebraucht wird,
dann wird nur der wichtige Teil der Aufnahme länger gespeichert.
Zum Beispiel bei:
- Diebstahl
- Einbruch
- Sachbeschädigung
- einem anderen sicherheitsrelevanten Vorfall
Diese Aufnahme wird nur so lange gespeichert,
wie sie gebraucht wird.
Danach wird sie gelöscht.
Welche Rechte haben Sie?
Sie haben Rechte nach der DSGVO.
Das sind Ihre Rechte:
- Sie dürfen Auskunft verlangen.
Das bedeutet: Sie dürfen fragen, welche Daten über Sie gespeichert sind. - Sie dürfen eine Berichtigung verlangen.
Das bedeutet: Falsche Daten müssen berichtigt werden. - Sie dürfen eine Löschung verlangen.
Das bedeutet: Daten müssen unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. - Sie dürfen eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
Das bedeutet: Daten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nur eingeschränkt genutzt werden. - Sie dürfen Widerspruch einlegen.
Das bedeutet: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. - Sie dürfen sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.
Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Sie können sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.
Für Nordrhein-Westfalen ist zuständig:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
Telefon: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle(at)ldi.nrw(dot)de
Müssen Sie Ihre Daten bereitstellen?
Nein.
Sie müssen den videoüberwachten Bereich nicht betreten.
Wenn Sie den videoüberwachten Bereich betreten,
werden Sie von den Kameras erfasst.
Wenn Sie den Bereich nicht betreten,
werden Sie dort auch nicht gefilmt.